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AGB
DATENSCHUTZRICHTLINIEN

ATELIER VOYAGE GmbH respektiert Ihre Privatsphäre und wir haben uns dazu verpflichtet, personenbezogene Informationen, die Sie uns gegebenenfalls mitteilen, zu schützen. Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt, wie wir Ihre personenbezogenen Informationen gegebenenfalls erfassen und verwenden.

1. ALLGEMEINES

Der Datenschutz erfolgt in Übereinstimmung mit der Richtlinie der Europäischen Union 95/46/EG und den einschlägigen Normen der Bundesrepublik Deutschland.

Gemäß der oben genannten Richtlinie und in Übereinstimmung mit dem Teledienstdatenschutzgesetz ist ATELIER VOYAGE nur bei Erteilung Ihrer Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten berechtigt. Vor Beginn der Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten werden Sie daher zur Erteilung Ihrer Zustimmung aufgefordert. Sobald Sie Ihre Zustimmung erteilt haben, werden Ihre Daten, z.B. Name, E-Mail, Land, bevorzugte Sprache, automatisch erfasst und gespeichert. Im Anschluss werden die Daten durch entsprechende Serversoftware verschlüsselt.

Sie haben das Recht, Ihre persönlichen Daten einzusehen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die Zustimmung zur Verwendung der erhobenen Daten ist jederzeit widerrufbar.

Sie können diese Website auch ohne die Angabe personenbezogener Daten besuchen.

Die Verwaltung der so erhaltenen Daten erfolgt über einen Server in Deutschland. ATELIER VOYAGE behält sich vor, die erhaltenen Daten auch außerhalb der Mitgliedstaaten der EU zu verarbeiten.

ATELIER VOYAGE verpflichtet sich, die so erhaltenen Daten ohne Ihre Einwilligung keinem Dritten zur Verfügung zu stellen. Falls ATELIER VOYAGE die Daten mit Ihrer Einwilligung weitervermittelt, wird ATELIER VOYAGE dies Ihnen gegenüber anzeigen.

ATELIER VOYAGE behält sich vor, Nutzungsprofile (Besuchermuster) zu erstellen. Diese Nutzungsprofile enthalten keine Angaben zur Identität einzelner Nutzer. Sie sind berechtigt, der Verwendung Ihres Nutzungsprofils zu widersprechen. Falls kein Widerspruch erfolgt, ist ATELIER VOYAGE berechtigt, diese Nutzungsprofile an Dritte weiterzugeben.

2. DATENSICHERHEIT

ATELIER VOYAGE hat sich dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Informationen zu schützen und dies durch bestimmte gegenständliche und technologische Verfahren zu tun. Wir können jedoch die Sicherheit der Informationen während der Übertragung von Ihnen zu uns nicht gewährleisten und fordern Sie daher dringend auf, sämtliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen, wenn Sie im Internet sind. Dies schließt gegebenenfalls die Verwendung eines sicheren Browsers ein.

3. ÄNDERUNG DIESER DATENSCHUTZRICHTLINIE

Wir können diese Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit ändern. Sollten wir die Art und Weise, in der wir Ihre personenbezogenen Informationen verwenden, wesentlich ändern, stellen wir Ihnen diese Information über eine Mitteilung auf dieser Website zur Verfügung. Wir benachrichtigen Sie gegebenenfalls auch per E-Mail oder Briefpost, müssen dies aber nicht tun.


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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir sind Mitglied des ASR (Bundesverband Mittelständischer Reiseunternehmen e.V.) und haben uns konsequent deren höchsten Qualitätsrichtlinien verschrieben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ATELIER VOYAGE GmbH nachstehend ‘Veranstalter´ genannt

1. ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG
1.1. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich mitteilt.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1. Satz 2). Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
1.4. Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden vom Veranstalter nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.
1.5. Sofern Sie lediglich ein Hotel, einen Flug, eine Eintrittskarte ohne weitere Reiseleistungen buchen, tritt Atelier Voyage nur als Besorger einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb von Flugscheinen oder Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Veranstalters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte oder dem Flugschein.

2. BEZAHLUNG
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % fällig. Die Kosten für eine über den Veranstalter abgeschlossene Versicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen in Ihrem Reisebüro bereitliegen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.1. Zur Absicherung der Kundengelder wird der Veranstalter eine Insolvenzversicherung abschließen.
2.2. Der Sicherungsschein befindet sich im Anhang der Reisebestätigung.
2.3. Zahlung an den Veranstalter: Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und Ihnen die Reiseunterlagen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.3.1. Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, Letzterer jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.
2.3.2. Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.
2.3.3. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.3, 6.4 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von Ä 10,- (oder Eur) zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.3.4. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sind nicht im Reisepreis enthalten.

3. LEISTUNGEN, PREISE
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste: Seit dem 16.07.2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.
3.3. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20 kg pro Person (auch für Kinder von 2-11 Jahren) zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Bei Charterflügen nach Nordamerika sind pro Person 2 Gepäckstücke bis max. 23 kg pro Stück zulässig. Kleinkinder unter 2 Jahre erhalten eine Freigepäckmenge von generell 10 kg. Abhängig von höheren Buchungsklassen oder längeren Aufenthaltsdauern können auch höhere Freigepäckmengen gelten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes. Wir empfehlen dringend, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.3.1. Die Buchung von Flugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum Rückflug) vom Wochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr von EUR 16,- pro Reiseteilnehmer möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise im Preisteil. Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugumbuchungen behält der Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.
3.4. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z. B. Einzelzimmer mit Meerblick, Bad, Balkon usw., nach Möglichkeit zu entsprechen.
3.4.1. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der Bestätigung seitens der Leistungsträger.
3.5. Reiseverlängerung: Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder den örtlichen Vertreter des Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die höchstzulässige Reisedauer, die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.
3.6. Der Atelier Voyage À la carte-Service erfüllt Ihnen gerne Ihre individuellen Reisewünsche. Unser À la carte- Service stellt Ihnen Ihre ganz persönliche Traumreise in ausgewählte Zielgebiete zusammen.
3.6.1. À la carte-Service Individual: Wir berechnen abhängig vom Arbeitsaufwand eine Servicegebühr ab Eur 150,- pro Buchung. Die Servicegebühr wird auch bei Nichtzustandekommen einer Buchung nicht erstattet. Dieser À la carte-Service bezieht sich auf alle Reisebausteine, die nicht einer Katalogleistung entsprechen.
3.6.2. Reiseleitung, Betreuung: Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von Atelier Voyage-Reiseleitern, örtlichen Reiseleitern oder Vertretungen (z.B. Verkehrsvereine) oder Beauftragten (z.B. der Vermieter von Ferienwohnungen) betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter 9.6.2.

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG
Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsschluss zu ändern.
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2. Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls enthaltene Zug-zum-Flug-Ticket zur Verfügung.
4.3.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbeitrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.
4.3.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter erhöht hat.
4.3.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.3.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
4.3.6. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. KINDERERMÄSSIGUNGEN
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Katalog. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Eur 30,- nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN VOR REISEANTRITT | RÜCKTRITTSGEBÜHREN
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären:
ATELIER VOYAGE GmbH, Agnesstrasse 14, 80798, München, Deutschland
Fax +49 (0) 89 2020 4991-0
6.2.1. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 8 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verlieren Sie den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
6.2.2. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.3. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (auch bei Ziffer 6.7.). Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person:
6.3.1. Reisebausteine
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %, mindestens Eur 35,- pro Person;
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %,
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %,
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %,
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 80 %, am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des jeweiligen Reisepreises.
6.3.2. Reisebausteine Event
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %, mindestens Eur 35,- pro Person,
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %,
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 %,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des jeweiligen Reisepreises.
Eintrittskarten zu Konzert- und Theaterveranstaltungen sind nicht erstattbar und sind mit 95 % des Kartenpreises in der Stornostaffelung berücksichtigt.
6.3.3. Stadthotels
bis zum 15. Tag vor Anreise Eur 35,- pro Buchung;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 40 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des jeweiligen Reisepreises.
6.3.4. Avis- und Hertz-Mietwagen
bei Rücktritt von der Buchung
bis zum 3. Tag vor Mietbeginn Eur 30,-,
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn Eur 50,-,
bei Nichtabnahme des Mietwagens 90 % des Mietpreises.
Die Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagenbuchungen, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden die Ziffern 6.3. ff. Anwendung.
6.3.5. Eintrittskarten
Bei Eintrittskarten werden grundsätzlich 95 % der jeweiligen Kartenpreise berechnet.
6.3.6. Schiffsreisen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %,
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des jeweiligen Reisepreises.
6.3.7. Greenfees
Greenfees und Greenfee-Pakete, die nicht bereits
bei einer Hotelleistung inkludiert sind, pro Person
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Eur 35,-,
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung 95 % des jeweiligen Leistungspreises.
6.4. Nur-Flugstrecken im Linienverkehr pro Person
bis zum 31. Tag vor Flugantritt Eur 30,-
ab dem 30. Tag vor Flugantritt Eur 96,-
6.5. Umbuchungen, Stornierungen: Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart können nach den o. e. Fristen nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen der Ziffern 6.3.-6.4. bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6.5.1. Wir berechnen Ihnen Eur 35,- pro Flugschein zuzüglich eventuell anfallender Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.
6.5.2. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Eur 30,- pro Person.
6.5.3. Bis 8 Wochen vor Reiseantritt erhebt der Veranstalter bei Umbuchungen innerhalb derselben Saison jeweils keine Umbuchungsgebühren gemäß vorstehender Ziffern bzw. erstattet Ihnen diese. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Eintrittskarten und Gruppenreisen mit mehr als 30 Personen.
6.6. Für bestimmte Reisen (z.B. Schiffs- und Bahnfahrten, verschiedene Hotels und Rundreisen) gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen. Es fallen die Gebühren an, die in den Leistungsbeschreibungen angegeben sind bzw. die Ihnen vor der Buchung zur Verfügung gestellt werden.
6.7. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal Eur 30,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6.8. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DES VERANSTALTERS
7.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis fünf Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
7.3. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 7.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE / HÖHERE GEWALT
8.1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehhbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8.2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter: www.auswaertigesamt.de sowie unter der Telefonnummer: 030 5000-2000.

9. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
9.1. Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für
9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Katalog angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, die Sie sich selbst von Dritten besorgt haben,
9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
9.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.2. Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:
9.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.3. HAFTUNG
9.3.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
9.3.2. Kommt dem Veranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
9.4. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG/ VERTRAGLICHE SCHADENERSATZANSPRÜCHE
9.4.1. Unsere vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.4.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichtete Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.4.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
9.4.4. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder in der gebuchten Reise nicht eingeschlossen, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
9.4.5. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
9.4.6. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns hierauf berufen.
9.5. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Auf der Rückseite der Bahnfahrten-Dokumente der Deutschen Bahn AG aufgeführte DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Bei der Buchung eines Pauschalprogrammes enthalten Ihre Reiseunterlagen Fahrscheine "Zug zum Flug" der DB AG und ein zusätzliches Beiblatt mit Informationen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Bitte beachten Sie unbedingt auch weitere "Zug zum Flug" - Informationen in den Reisekatalogen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich.
9.6. MITWIRKUNGSPFLICHT, BEANSTANDUNGEN
9.6.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefon-Nummer in den Reiseunterlagen) zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine Reiseleitung des Veranstalters bzw. eine Agentur nicht vorgesehen ist (vgl. Leistungsbeschreibung im Katalog und Reiseunterlagen), ist stattdessen der Veranstalter direkt zu kontaktieren (Anschrift und Telefonnummer in den Reiseunterlagen). Das gilt auch für reine Hotelbuchungen, bei denen eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Rüge beim Veranstalter.
9.6.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) oder an den Veranstalter bzw. an dessen Kontaktadresse/ Servicebüro im Zielgebiet. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden sie in Ihren Reiseunterlagen oder im Katalog. Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/-apartments unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung setzen. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9.6.3. Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNGEN
10.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter (Anschrift siehe unten) geltend zu machen:
ATELIER VOYAGE GmbH
Agnesstrasse 14
80798 München, Deutschland
Fax +49 (0) 89 2020 4991-0
Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Wegen Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 8.5.3.
10.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
10.3. Das Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
10.4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

11. ATELIER VOYAGE REISEVERSICHERUNGEN
11.1. Bis auf den Kompaktschutz-Plus und die Reise-Krankenversicherung müssen alle Versicherungen bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestätigung (Ziffer 1.3), gebucht werden.
11.2. Informieren Sie sich unabhängig davon im Ausland vor Ort über die geltenden Versicherungsbestimmungen und verbessern Sie Ihren Versicherungsschutz für Mietwagen bei Bedarf durch Zahlung einer zusätzlichen Prämie. Informationen über den eingeschlossenen Versicherungsschutz bei Mietwagen-Buchungen finden Sie in den Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1).
11.3. Hinweise und Versicherungsbedingungen zu den angebotenen Versicherungen sowie die Verbraucherinformation finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen.

12. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
12.1. Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Staatsbürger anderer Nationalitäten sollten sich in jedem Fall z.B. bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Durch die Reiseausschreibung in den Leistungsbeschreibungen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten.
12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
12.3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
12.4. Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen einen eigenen Kinderpass.
12.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
12.6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.
12.7. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

13. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Soweit wir uns dabei zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters.

14. GERICHTSSTAND | ALLGEMEINES
14.1. Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
14.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
14.3. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
14.4. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Information
Diese Reisebedingungen gelten für die Reise-Programme des Reiseveranstalters

ATELIER VOYAGE GmbH
Agnesstrasse 14
80798, München, Deutschland

Geschäftsführer: Gerhard Lindermeir und Gabriel D. D. Donida

Eingetragen: Amtsgericht München HRB 195015

Drucklegung: August 2012